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Gebühr
Von Teilnehmenden an Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen und Vortragsreihen
ist eine Gebühr für die Teilnahme, die bei jeder Veranstaltung angegeben ist, zu
entrichten. Die Kursgebühr ist nach erfolgter Anmeldung, spätestens 7 Tage vor
Kursbeginn in voller Höhe fällig. Überweisungen auf unser Konto müssen Kurs-Nr. und
Namen des Teilnehmenden enthalten. Auch der verspätete Eintritt in einen Kurs bedingt
grundsätzlich die volle Zahlung der Gebühr. Zahlungsverzug berechtigt die VHS zum
Rücktritt und zur Berechnung von Schadenersatz. Erstrecken sich
Weiterbildungsmaßnahmen über mehrere Semester, gilt die Anmeldung für die gesamte
Dauer der Maßnahme.
SEPA-Lastschriftverfahren
Einzugsermächtigungen werden über das SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt. Wenn
Sie uns das Mandat zum Einzug der Kursgebühr erteilt haben, werden wir diese in ein
SEPA-Lastschriftmandat umwandeln. Abbuchungen erfolgen in der Regel frühestens 7
Tage vor Kursbeginn und sind durch Ihre Kunden-Nr. (Mandatsreferenz) und unsere
Gläubiger ID DE27VHS00000586139 gekennzeichnet. Anmeldungen nach Kursbeginn
werden zum 10./20. oder 30. des jeweiligen Monats abgebucht. Sollten diese Termine auf
ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, so wird am nächsten Bankgeschäftstag
abgebucht.
Benachrichtigungen
oder Anmeldebestätigungen erfolgen nicht. Lediglich im Fall einer Terminverschiebung
oder Kursausfalls erhalten die Teilnehmer/innen eine besondere Benachrichtigung.
Dauer und Teilnehmerzahl
Falls nicht anders angegeben, umfassen Kurse und Arbeitsgemeinschaften 16
Arbeitswochen. In der Regel beträgt die Mindestteilnehmerzahl 8 bei Beginn des
Lehrgangs. Bei mehr als 30 Teilnehmern kann der Kurs geteilt werden. Bei weniger als der
Mindestteilnehmerzahl kann der Kurs durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden eine
höhere Gebühr zahlen.
Rücktritt
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleitenden oder aus
anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete
Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen. Der
Rücktritt eines Teilnehmenden muss spätestens 8 Tage vor Kursbeginn schriftlich erklärt
werden, eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Teilnehmergebühr wird erstattet. Bei
späterem Rücktritt durch den Teilnehmenden, auch bei Krankheit, ist die volle Gebühr zu
bezahlen. Die Widerrufsbelehrung finden Sie im Internet unter www.vhs-itzehoe.de und als
Aushang im Gebäude.
Haftung
Teilnehmende an Veranstaltungen der Volkshochschule sind im Rahmen der jeweils
geltenden Bestimmungen des kommunalen Schadensausgleichs versichert.
Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausdrücklich ausgeschlossen
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