Unterrichtsbedingungen
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Gebühren
Die Monatsgebühr für den Instrumentalunterricht ist jeweils bis zum 10. des laufenden Monats fällig und wird ggfs. vom angegebenen Konto abgebucht. Die Gebühr für Musikkurse ist unmittelbar nach Beginn des jeweiligen Kurses in voller Höhe fällig und wird ggfs. vom angegebenen Konto abgebucht. Auf schriftlichen Antrag wird eine Geschwister-Ermäßigung oder eine Ermäßigung für das Zweitinstrument in Höhe von 10% gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für den Instrumentalunterricht und nur für Schüler/innen (ohne eigenen Verdienst).
Aufnahme
Die Aufnahme eines Schülers in die Musikschule ist nur zum Beginn eines Monats oder bei festen Kursen zu Kursbeginn möglich. Die Anmeldung bedarf der Schriftform (Formular).
Probezeit
Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit und sind kostenpflichtig. Nach der vierten Unterrichtsstunde besteht ein beiderseitiges außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung.
Ferien
Die Ferien der Musikschule fallen mit den Schulferien zusammen und sind kostenpflichtig. Bewegliche Ferientage werden durch Aushang bekannt gegeben.
Unterrichtsausfall
Vom Schüler / von der Schülerin nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden sind grundsätzlich – auch bei Entschuldigung – kostenpflichtig. Die Lehrkräfte der Musikschule sind nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot vorzuschlagen. Bis zu zwei aus Krankheitsgründen der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunden je Kalenderjahr sind kostenpflichtig. Darüber hinausgehender Unterrichtsausfall – auch aus anderen Gründen – wird nachgegeben bzw. erstattet.
Kündigung
Die Kündigung des Unterrichtsverhältnisses muss in schriftlicher Form unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Kündigungstermin erfolgen.
Kündigungstermine: 28. Februar / 31. August
Haftung
Eine Aufsichtspflicht durch die jeweilige Lehrkraft besteht nur während des Unterrichtes.
Konto
Konto der Volkshochschule:
BIC: GENODEF1VIT - IBAN: DE70 2229 0031 0000 1607 41